Schallschutz

Sowohl die Eigenschaften der Baustoffe als auch der Aufbau der gesamten Konstruktion sind entscheidend für eine wirkungsvolle Schalldämmung

Schallschutz

Schall – Ursachen und Arten

Ein Gebäude hat die Aufgabe, den Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Immer wichtiger wird dabei der Schutz vor Lärmbelastungen wie Straßen-, Flugverkehrslärm, Lärm durch Nachbarn, Industrie und Gewerbe u.a. Professioneller Schallschutz im Wohnungsbau ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Muss. Schließlich dient das private Reich als Rückzugsort zur Entspannung und Erholung. Aber auch in Gebäuden, in denen man sich länger aufhält – Krankenhäuser, Büros, Hotels – spielt Schallschutz eine große Rolle.

Schon in der Planung darauf achten

Um hier Probleme und teure Sanierungen zu vermeiden, muss den Erfordernissen schon bei der Planung Rechnung getragen werden. Generell wird in der Bautechnik zwischen zwei Arten von Schall unterschieden: 1. Luftschall: Schall, der sich in der Luft ausbreitet – und 2. Körperschall: Schall der sich in einem Festkörper ausbreitet und teilweise als Luftschall abgestrahlt wird.

Worauf kommt es beim Schallschutz an?

In Dachkonstruktionen kommt es in erster Linie auf Luftschallschutz gegen Außenlärm, aber auch zwischen Wohnungen, im Bereich des Dachanschlusses an flankierende Wände und Decken, an. Neben den schalltechnischen Eigenschaften von Baustoffen, wie der Masse, Biegeweichheit und dem Schallabsorptionsvermögen, ist der gesamte Bauteilaufbau für die Schallisolierung wesentlich. Im Steildachbereich mit Holzkonstruktionen kann der Lärmpegel von außen z.B. durch Anbringen zusätzlicher Schichten auf, zwischen und/oder unter den Sparren, sowie Schallentkoppelungen wirkungsvoll verringert werden.

Bei Konstruktionen mit Aufdachdämmungen im Holzbau kann der gesetzlich geforderte Schallschutz durch die Verwendung von geprüften PE-kaschierten PU-Aufdachdämmsystemen, z.B. mit dem Schallschutz-Element steinothan® 120 silent, erreicht werden.

Mindestschallschutz laut OIB-Richtlinie 5: 2015

In Österreich ist für den Mindestschallschutz von Außenbauteilen die OIB-Richtlinie 5, Ausgabe 2015 bzw. 2011, in den Bauordnungen verankert und gültig. Je höher der Außenlärmpegel, desto höher ist die Anforderung an das Schalldämm-Maß des Außenbauteiles. Die vollständige Tabelle zum baulichen Schallschutz finden Sie hier! Rw=bewertetes Schalldämm-Maß des opaken Außenbauteils (Dachfläche)

Steildach-Prüfungen

Beim Schrägdach werden mit dem umfangreichen Steinbacher-Portfolio an geprüften PU-Systemaufbauten die aktuellen Schall- und Branschutzbestimmungen derzeit am besten erfüllt: bis zu 22 unterschiedliche Aufbauten sind möglich- mit einem Schalldämmmaß von 43dB bis 58dB. So wurde das Produkt steinothan® 120 silent eigens für den Schallschutz entwickelt.

Schallschutz-Messung eines Dachaufbaus mit hoher Lautstärke im Prüfstand im TGM Wien. Geprüft wurden verschiedene Dacheindeckungen der Steinbacher Dämmstoff GmbH

Noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich!

Zu den Ansprechpartnern